Organisatorisches

Hier einige wichtige organisatorische Hinweise für das Treffen.

Veranstalter

REKORD C und COMMO A Freunde Deutschland e.V.
Vorstand: Uwe Göller, Frank Zoller, Uwe Korth, Sebastian Fakler

Teilnehmer

Teilnahme berechtigt sind Besitzer/Innen, sowie Fahrer und Beifahrer von allen Opels bis Bj. `77. Besuchern stehen ausreichend Parkmöglichkeiten ausserhalb des Geländes zur Verfügung. Jüngere Hecktriebler bitte separat anfragen.

Nenngeld

Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug 33 Euro für alle drei Tage und 18 Euro für einen Tag, inkl. Starttüte und Tasse

Veranstaltungsort

Schambachtal in 79346 Endingen am Kaiserstuhl

Essen, Trinken, Schlafen

Geniesst unsere kulinarische Leckereien, trinkt bis am Morgen in der Bar, und wenn Ihr wieder fit seid gibt`s Frühstück.

Wichtig:
Es gibt ausreichend Zeltmöglichkeiten innerhalb des Geländes. Direkt an das Gelände grenzt ein Naturschutzgebiet, das nicht zum Veranstaltungsgelände gehört. Wohnwagen, etc.: kein Problem. Sanitäre Anlagen und warme Duschen stehen zur Verfügung.

Preise

Rekord- und Commodore Limousinen, Coupes und CarAvans werden getrennt gewertet. Es gibt bei den Limousinen sowie bei den Coupes die Klassen: original, leicht modifiziert und stark modifiziert. Eine weitere Kategorie sind die „Sonderumbauten“ (Cabriolet, Taxi, Leichenwagen, Pick-Up, Ranger oder ähnliches). Der gammeligste, immer noch zugelassene C/A wird ebenso prämiert, wie der jeweils älteste Rekord C und Commodore A. Bei den anderen Opels bis `77 geht es um die schönsten drei.
Ausserdem werden die weitesten Anreisen national und international prämiert.

Haftung

Der Veranstalter, die genehmigenden Behörden und Andere, die mit der Veranstaltung organisatorisch in Verbindung stehen, lehnen jegliche Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden gegenüber den Teilnehmern ab. Die Veranstaltungsbesucher nehmen auf eigene Verantwortung teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen angerichteten Schäden. Die Haftungsausschlussklausel nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis und erkennt sie durch seine Unterschrift auf der Nennung (wird auf dem Treffen an der Kasse bei Entrichtung des Nenngeldes ausgegeben) an.